94.3E
1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie- -
- Kode weglassen - 1:1-Betreuung in der Rehabilitation (BB.31.-)
- Kode weglassen - Anwendung von Sicherungsmassnahmen bei psychiatrischen Patientinnen und Patienten (94.93.-)
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- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Minderjährige Patientinnen / Patienten (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) mit akuter Fremd- und Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung. Schweregrad der Erkrankung entsprechend mind. MAS 4 der Achse 6 [MAS: multiaxiale Klassifikation psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter] oder ein aktueller hochauffälliger entwicklungspsychologischer Befund.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Assessment: Tägliche ärztliche, psychologische oder pflegerisch-sozialpädagogische Befunderhebung sowie ärztliche Anordnung der Betreuungsmassnahmen inkl. Dokumentation.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: 1:1-Betreuung bedeutet, dass eine ausgebildete Fachperson, des unter Mindestmerkmal Punkt 4 genannten Behandlungsteams, eine einzelne Patientin / einen einzelnen Patienten individuell über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend betreut.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: Multiprofessionelles Team unter Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Zum Team gehören: 1. Pflegefachmann/-frau mit Spezialisierung in der Psychiatrie (HF mit Schwerpunkt Psychiatrie, HF/FH-Vertiefung Psychiatrie) oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Mindestens eine Pflegefachfrau / einen Pflegefachmann pro Schicht. Pflegepersonal unter der Verantwortung und Aufsicht, von Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Spezialisierung in der Psychiatrie. 2. Dipl. Sozialpädagog/innen. Das Team ist in Aggressionsmanagement geschult.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Erfassung: Der Kode «pro Tag» entspricht einer 1:1-Betreuung an einem Tag. Der Kode «an 50 Tagen» sagt aus, dass eine 1:1-Betreuung an 50 Tagen durchgeführt wurde. Der Kode «an 50 Tagen» wurde eingeführt, um die Erfassung der 1:1-Betreuung bei längeren Aufenthalten zu vereinfachen. Sprich wurde an 52 Tagen eine 1:1-Betreuung von 2 bis 8 Stunden geleistet ist der Kode 94.3E.11 zweimal und der Kode 94.3E.14 einmal zu erfassen. Mehrere Zeiträume von mind. 2 Stunden ununterbrochener Betreuung werden addiert, dies auch bei 1:1 Betreuung durch verschiedene Berufsgruppen, des unter Mindestmerkmal Punkt 4 genannten Behandlungsteams. Bei Einzelbetreuung durch mehr als 1 Person (z. B. 2:1) sind die Zeiten für jede Person zu berechnen. Diese sind dann zu addieren.
- 94.3E.0Detail der Subkategorie 94.3E
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